Aktuelles

KMU Frauen-Anlass mit UBS

Liebe KMU Frauen

Der gestrige Tag ist wahrlich ein guter Tag für die Selbständigen, die nach wie vor massiv unter der Corona-Krise leiden:


1. EO-Taggelder bis am 16. September 2020 für Selbständige und neu auch für  Inhaber*innen von AG und GmbH im Veranstaltungsbereich

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020  beschlossen, die EO-Taggelder-Auszahlung für direkt und indirekt betroffene Selbständige bis am 16. September 2020 zu verlängern. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen (Gesellschafter*innen/Inhaber*innen von AG und GmbH) im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen.  Zur Erinnerung: Der Anspruch auf Corona-Taggelder für Selbständige ist am 16. Mai 2020 erloschen, derjenige von Angestellten in arbeitgeberähnlichen Verhältnissen auf Kurzarbeitsentschädigung per Ende Mai 2020. Der Bundesrat seinen gestrigen Beschlüssen auf die nach wie vor in vielen Kleinstbetrieben finanziell prekäre Situation zielführend ein und schafft  Sicherheit und Zuversicht.

Das sind sehr gute News. Denn: Selbst wenn jetzt bei einigen Kleinstbetrieben eine gewisse Erholung spürbar ist,  ist das Auftragsniveau noch lange nicht auf dem Niveau von vor Corona und die Aufträge, die nun teilweise wieder reinkommen, können erst nach einer gewissen Wartezeit in Rechnung gestellt werden. Bis die Bezahlung dann eintrifft, vergehen wieder um die 30 Tage. Also gilt es immer noch, eine ganz Weile lang die Durststrecke durchzustehen. Und ob in absehbarer Zeit wieder das Auftragsvolumen von vor Corona erreicht werden kann, steht in den Sternen. Mit dem gestrigen Entscheid des Bundesrats ist diese Durststrecke aber bedeutend besser zu verkraften. Wasser reicht zum Überleben, es braucht nicht Wein zu sein.

Die Auszahlung der Taggelder für Selbständige erfolgt rückwirkend per Mitte Mai 2020 und automatisch durch die Ausgleichskasse – eine erneute Gesuchstellung ist im Falle der Selbstständigen nicht nötig. Die Gesellschafter*innen/Inhaber*innen von AG und GmbH im Veranstaltungsbereich müssen  hingegen ein Gesuch bei der Ausgleichskasse einreichen. Da der Systemwechsel bei dieser Unternehmer-Gruppe einige Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt der Bundesrat, mit der Anmeldung des Anspruchs bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse bis Mitte Juli zuzuwarten. Bitte konsultieren Sie in jedem Fall regelmässig die Corona-Seite des Kantons Solothurn und informieren Sie sich über den laufenden Umsetzungsstand: https://corona.so.ch/wirtschaft/

Wermuts-Tropfen: Dass die Gesellschafter*innen/Inhaber*innen von AG und GmbH im Veranstaltungsbereich nun mit den Selbständigen gleich gestellt werden, ist wichtig und richtig! Aber: Es fallen nun alle die Inhaber*innen von AG und GmBH durch die Maschen, die nicht im Veranstaltungsbereich tätig sind und trotzdem unter Umsatzeinbussen leiden – die Situation dieser Unternehmer*innen  ist somit vergleichbar mit derjenigen der indirekt betroffenen Selbständigen.  Mit dem gestrigen Entscheid des Bundesrats wird eine Differenz aufgrund der Rechtsform geschaffen, die sachlich nicht begründet werden kann. Wir werden uns auch für diese Inhaber*innen von AG und GmbH einsetzen und hoffen, dass diese Lücke auch noch geschlossen wird – s. Brief an Solothurner Regierungsrat vom 2. Juli 2020


2. Kanton Solothurn nimmt Geschäftsmieten-Dossier aktiv in die Hand


Mit grosser Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass der Solothurner Regierungsrat am 1. Juli 2020 beschlossen hat , sich mit einem Drittel an den Mieten von Betrieben, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus schliessen mussten, zu beteiligen. Voraussetzung ist, dass sich der Vermieter oder die Vermieterin ebenfalls mit einem Drittel an den Mieten beteiligen und dies mit der Mieterin oder dem Mieter vereinbaren. Der Regierungsrat stellt 7 Millionen Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen bei Geschäftsmieten zur Verfügung.

Diese Unterstützung kommt Betrieben zu Gute, welche ihre Geschäfte von Amtes wegen schliessen mussten, also bspw. Restaurants, Coiffeur-Salons etc. Neben den direkt betroffenen Betrieben gibt es aber auch unmittelbar betroffene Geschäfte. Diese mussten zwar nicht schliessen, haben als Folge der Coronakrise und den geforderten Abstandsregeln aber auch Umsatzrückgänge zu verzeichnen. Der Regierungsrat prüft für diese Branchen eine Härtefallregelung.

Beitragsgesuche können vom 1. August bis 31. Oktober 2020 beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden. Die entsprechenden Unterlagen und Beitragsgesuche werden in Kürze auf der Website des Kantons aufgeschaltet werden. Auch hier: Konsultieren Sie bitte regelmässig die Corona-Seite des Kantons Solothurn:  https://corona.so.ch/wirtschaft/

Wir KMU Frauen SO freuen uns ausserordentlich, dass damit den in unseren Brief vom 16. Juni 2020 an den Solothurner Regierungsrat geäusserten Anliegen weitestgehend Rechnung getragen wurde und wir mit der Solothurner Regierung einen verlässlichen Partner haben, der unsere Sorgen und Nöte ernst nimmt und vor allem auch handelt. Taten statt Worte eben.

Wir möchten es auch nicht unterlassen, Ihnen, liebes KMU Frauen SO-Mitglied, herzlich für Ihr aktives Mitdenken, Ihre zahlreichen Anregungen und natürlich für die vielen Dankesschreiben und Aufmerksamkeiten, die Sie uns in den letzten Monaten haben zukommen lassen, zu danken.  Diese Zeichen motivieren uns sehr – gestern, heute und morgen. In dem Sinne: Falls Sie weitere Auskünfte möchten oder Anregungen haben, bitte mailen. Wir sind wie immer für Sie da – alles wird gut!

Herzliche Grüsse, bleiben Sie gesund und geniessen Sie erholsame und beflügelte Sommertage,

Pia Stebler
Präsidentin