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7. Mai 2020 - Startups, Geschäftsmieten und Kitas

Liebe KMU Frauen

Wir hoffen, dass diejenigen, welche bereits am 27. April 2020 Ihre Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen konnten, wieder volle Bücher haben und voller Energie sind. Für viele andere geht es nächsten Montag wieder so richtig los. Auch Ihnen wünschen wir einen gelungenen Re-Start. Was ab dem 11. Mai 2020 wieder erlaubt und offen sein darf, entnehmen Sie bitte der Graphik: "Corona-Fahrplan".

1. Startups:  Bürgschaftskredite in Sicht -> Details werden am 11. Mai 2020 bekannt
Startups, die infolge der COVID-19 Pandemie Liquiditätsengpässe verzeichnen, erhalten im Kanton Solothurn zusätzliche Unterstützung. Der Regierungsrat führt die vom Bund initiierten Startup-Bürgschaften ein und verbürgt bis 3 Millionen Franken. Unterstützt werden innovative und technologiebasierte Startups.

Die bisherigen Massnahmen des Bundesrats zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 trugen den spezifischen Geschäftsmodellen von Startups nur bedingt Rechnung – sie konnten bisher nur eingeschränkt oder gar nicht auf bestehende Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat für Startups ein neues Verfahren unter dem bestehenden Bürgschaftswesen geschaffen. Dabei kann der Bund 65% und der Kanton 35% eines Kredits verbürgen. Der Bundesrat stellt es den einzelnen Kantonen frei, dieses Verfahren für Startup-Bürgschaften einzuführen.

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat sich an seiner Sitzung vom 4. Mai 2020 für dieses Instrument und damit für die Unterstützung der innovativen und technologiebasierten Startups ausgesprochen. Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag unterbreiten und einen Verpflichtungskredit über 3 Millionen Franken auf 15 Jahre beantragen. Die Höhe der Bürgschaften beträgt pro Startup höchstens ein Drittel der laufenden Kosten des Unternehmens. Die Fachstelle Wirtschaftsförderung Kanton Solothurn wird als Vollzugsstelle eingesetzt. Sie prüft die eingehenden Gesuche der Startups.

Die Anforderungskriterien sowie die Details zum Verfahrensablauf werden ab 11. Mai 2020 auf https://corona.so.ch/wirtschaft/startups/ kommuniziert.


2. Geschäftsmieten:  Es wird weiter an einer Lösung gesucht

In dieser Woche haben sich die eidgenössischen Räte im Rahmen einer Sondersession unter anderem mit der seit Wochen verfahrenen Situation zum Umgang mit Geschäftsmieten von geschlossenen Betrieben in der Corona-Krise beschäftigt. Leider konnte hierzu (noch) keine von beiden Räten akzeptierte Lösung gefunden werden.  Die eidgenössischen Räte wollen die Diskussion in der Sommersession im Juni weiterführen. Dem Vernehmen nach arbeitet der Regierungsrat an einer kantonalen Lösung. Sobald wir mehr wissen, werden wir Sie darüber informieren.

3. Kitas: 65 Millionen vom Bund für die Kleinsten

Die eidgenössischen Räte haben sich am 5. Mai 2020 im Rahmen der Sondersession geeinigt, Krippen und Kitas mit Bundesgeldern in Höhe von 65 Millionen Franken zu unterstützen. Auch die Grundlage dafür hat das Parlament verabschiedet. Damit steht der Hilfe nichts mehr im Weg. Gemäss Berechnungen des Bundes betragen die Ertragsausfälle von Kitas und Krippen wegen der Corona-Pandemie rund 200 Millionen Franken. Für einen Drittel davon, also 65 Millionen Franken, soll nun der Bund aufkommen.  Auch hierzu werden wir über die Umsetzung informieren, sobald mehr dazu bekannt ist.

4. Wichtige Infos und Links

Gerne verweisen wir Sie auf die Website https://corona.so.ch/wirtschaft/ des Kantons Solothurn. Sie finden dort alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Arbeitsverhältnissen – Massnahmen, Merkblätter, Anmeldeformulare für Kurzarbeit und Erwerbausfall-Entschädigung, Hotlines und E-Mail-Adressen der Ansprechpersonen etc. Zu folgenden Gebieten gibt es massgeschneiderte Informationen:

 

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn stellt einen Fonds mit 10 Millionen Franken Überbrückungshilfe für Selbstständigerwerbende zur Verfügung: https://corona.so.ch/ueberbrueckungshilfe/. Wer im Kanton wohnt und sein Geschäft führt, dieses schliessen musste oder seine Aufträge verloren hat, erhält unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie unter dem Link finden, 2’000 Franken ausbezahlt. Die Abwicklung erfolgt über die Oberämter.

Falls Sie weitere Auskünfte möchten oder Anregungen haben, bitte mailen. Wir sind wie immer für Sie da – alles wird gut!

Herzliche Grüsse und bleiben Sie gesund,


Pia Stebler
Präsidentin KMU Frauen Solothurn