Aktuelles

12. Mai 2020 - Startup-Bürgschaften: Gesuch bis am 31. August 2020 einreichen

Liebe KMU Frauen

Gerne informieren wir Sie wie bereits im letzten Newsletter vom 7. Mai 2020 angekündigt über die Details zur Gewährung von Bürgschafts-Krediten an Startups.

1. Startups:  Startup-Bürgschaften – Gesuche bis am 31. August 2020 einreichen

Startups, die infolge der COVID-19 Pandemie Liquiditätsengpässe verzeichnen, erhalten im Kanton Solothurn zusätzliche Unterstützung. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn führt die vom Bund initiierten Startup-Bürgschaften ein und verbürgt bis 3 Millionen Franken. Der Bund verbürgt 65%, der Kanton 35% des Kredits. Unterstützt werden innovative und technologiebasierte Startups. Mit dieser Massnahme wollen Bund und Kanton aussichtsreiche Startups mithilfe des Bürgschaftswesens vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahren. Der insgesamt pro Unternehmen verbürgte Betrag entspricht höchstens einem Drittel der laufenden Kosten des Unternehmens basierend auf Einzelabschluss (keine Konzernbetrachtung) 2019 oder wenn nicht verfügbar 2018.

Bürgschaftsanträge können bis 31. August 2020 eingereicht werden. Sie können ihr Gesuch nur EINMAL einreichen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, nicht voreilig zu handeln und zuerst alle notwendigen Unterlagen zu sammeln. Das Anfügen eines positiven Vorentscheids Ihrer Bank beschleunigt die Gewährung eines Kredits, sofern Ihr Gesuch gutgeheissen wird.

Zielgruppe (Quelle: https://corona.so.ch/wirtschaft/startups/)


Das Bürgschaftsprogramm richtet sich an Startup-Unternehmen, welche die folgenden Kriterien kumulativ erfüllen:

  • das Unternehmen kann nachweisen, dass es aufgrund der COVID-19-Pandemie erheblich wirtschaftlich beeinträchtigt ist (Selbstdeklaration)
  • das Unternehmen kann nachweisen, dass es sich aufgrund der COVID-19-Pandemie in einem erheblich beeinträchtigenden Liquiditätsengpass befindet; (Selbstdeklaration)
  • die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aufweisen;
  • Sitz gemäss Handelsregister im Kanton Solothurn
  • Eintrag im Handelsregister nach dem 01.01.2010 aber vor dem 01.03.2020; (Selbstdeklaration)
  • das Unternehmen befindet sich im Zeitpunkt der Einreichung des Bürgschaftsantrags nicht in einem Konkursverfahren oder in Liquidation
  • das Unternehmen befindet sich im Zeitpunkt der Einreichung des Bürgschaftsantrags nicht in einem Nachlassverfahren; (Selbstdeklaration)
  • das Unternehmen bestätigt, dass es zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags gemäss Art. 725 OR nicht in Überschuldung ist; (Selbstdeklaration)
  • das Geschäftsmodell ist skalierbar, wissenschafts- oder technologiebasiert und innovativ; das Unternehmen legt auf EasyGov verfügbare Jahresabschlüsse und einen Businessplan bei


Vorgehen (Quelle: https://corona.so.ch/wirtschaft/startups/)

Startups stellen über das Portal EasyGov einen Bürgschaftsantrag. Der Bürgschaftsantrag wird mit allen nötigen Unterlagen aus EasyGov der Fachstelle Wirtschaftsförderung übermittelt. Die Fachstelle prüft die Voraussetzungen. Sie behält sich zudem vor, für die Prüfung zusätzliche Unterlagen beim Unternehmen einzufordern. Im Anschluss leitet die Fachstelle ihre Beurteilung des Bürgschaftsantrags an die Bürgschaftsgenossenschaft Mitte weiter. Die Bürgschaftsgenossenschaft Mitte entscheidet unter Berücksichtigung der Beurteilung der Fachstelle Wirtschaftsförderung abschliessend über die Bürgschaft. Auf dieser Grundlage kann das Unternehmen bei einer beliebigen Bank einen verbürgten Kredit beantragen.

Eine Liste der Unterlagen, welche mit dem Gesuch eingereicht werden müssen, finden Sie unter: https://corona.so.ch/wirtschaft/startups/antragstellung/

2. Wichtige Infos und Links
Gerne verweisen wir Sie auf die Website https://corona.so.ch/wirtschaft/ des Kantons Solothurn. Sie finden dort alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Arbeitsverhältnissen – Massnahmen, Merkblätter, Anmeldeformulare für Kurzarbeit und Erwerbausfall-Entschädigung, Hotlines und E-Mail-Adressen der Ansprechpersonen etc. Zu folgenden Gebieten gibt es massgeschneiderte Informationen:

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn stellt einen Fonds mit 10 Millionen Franken Überbrückungshilfe für Selbstständigerwerbende zur Verfügung: https://corona.so.ch/ueberbrueckungshilfe/Wer im Kanton wohnt und sein Geschäft führt, dieses schliessen musste oder seine Aufträge verloren hat, erhält unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie unter dem Link finden, 2’000 Franken ausbezahlt. Die Abwicklung erfolgt über die Oberämter.

Falls Sie weitere Auskünfte möchten oder Anregungen haben, bitte mailen. Wir sind wie immer für Sie da – alles wird gut!

Herzliche Grüsse und bleiben Sie gesund,

Pia Stebler
Präsidentin KMU Frauen Solothurn